Tarifwahl 2026: Worauf Sie jetzt achten müssen

Tarifwahl 2026: Worauf Sie jetzt achten müssen

Einleitung: Warum die Tarifentscheidung heute Weichen stellt

Die Wahl des Tarifs für Ihre Hausverwaltung ist 2026 nicht mehr nur eine Frage des günstigsten Preises. In Zeiten zunehmender Digitalisierung, schärferer regulatorischer Anforderungen (z. B. Energieeffizienzauflagen, DSGVO) und anhaltender Kostensteigerungen kann das Tarifmodell unmittelbare Folgen für Ihre Liquidität, die Werterhaltung Ihrer Immobilie und die operative Belastung der Eigentümergemeinschaft haben. Dieser ausführliche Leitfaden hilft Ihnen, die gängigen Modelle zu verstehen, Angebote vergleichbar zu machen, typische Fallstricke zu erkennen und einen Wechsel sicher zu planen.

Wichtige Rahmenbedingungen 2026: Markt- und Rechtslage kurz erklärt

Die Rahmenbedingungen, unter denen Hausverwalter arbeiten, haben sich in den letzten Jahren verändert. Diese Faktoren beeinflussen sowohl den Zeitaufwand als auch die Kostenstruktur einer Verwaltung deutlich:

– Digitalisierung: Moderne Verwaltungssoftware, Owner- und Mieterportale, automatische Betriebskostenabrechnung und Schnittstellen zur Bank reduzieren manuelle Arbeit, erhöhen aber die Voraussetzungen an IT-Sicherheit und Datenverarbeitung. Solche Services werden häufig in den Gebühren berücksichtigt.
– Inflation und Materialkosten: Steigende Preise für Handwerk, Material und Personal führen zu höheren Fremd- und Eigenkosten. Verwalter reagieren mit Preisanpassungsklauseln oder Indexierungen.
– Regulatorische Anforderungen: Energiesparverordnung, Gebäudeenergiegesetz, erweiterte Dokumentationspflichten und strengere Datenschutzauflagen (DSGVO) erhöhen den administrativen Aufwand.
– Marktrisiken: Leerstände, Mietausfälle und steigende Zinsen beeinflussen die Einnahmesituation der Gemeinschaft und damit die Relation zu prozentualen Gebührenmodellen.

Diese Rahmenbedingungen machen transparentes Vertragswerk und ein prüfbares Leistungsversprechen wichtiger denn je.

Tarifmodelle im Überblick: Welches Modell passt zu Ihrem Objekt?

Es gibt mehrere verbreitete Modelle — jedes hat konkrete Vor- und Nachteile. Welches Modell für Sie sinnvoll ist, hängt von Objektgröße, Verwaltungskomplexität (z. B. Gewerbeanteil, Anzahl der Mietverhältnisse), Ihrem Sicherheitsbedürfnis und Ihrer Bereitschaft, variable Kosten zu tragen, ab.

Prozentuale Verwaltungsgebühr

Beschreibung:
Die Verwaltungsvergütung wird als Prozentsatz der Mieteinnahmen (Brutto- oder Nettomiete) berechnet. Übliche Werte liegen je nach Region und Leistungsspektrum zwischen ca. 2 % und 8 %.

Vorteile:
– Automatische Anpassung bei Leerstand (Kosten sinken proportional).
– Einfach zu rechnen und nachvollziehbar, wenn Mieten stabil sind.

Nachteile & Risiken:
– Bei steigenden Mieten steigen auch Ihre Verwaltungskosten.
– Fehlanreize: Verwalter könnten bei Interessenkonflikten wenig Anreiz zur Kostenreduzierung haben.
– Unterschiedliche Basis (Soll- vs. Ist-Miete, Brutto- vs. Nettomiete) kann Vergleich schwierig machen.

Praxisbeispiel:
Gesamtjahresmiete = 120.000 EUR. Verwaltungsprovision 4 % → Jahreskosten 4.800 EUR bzw. 400 EUR/Monat. Bei Mietsteigerung auf 132.000 EUR steigen die Kosten auf 5.280 EUR.

Vertragsprüfung:
– Klare Definition der Berechnungsbasis (Soll-/Ist-Miete, Abzüge, Leerstand).
– Regelung für vorübergehende Mietausfälle (z. B. Coronafälle, Großinstandsetzungen).

Pauschal- oder Festgebühr

Beschreibung:
Ein fester monatlicher Betrag deckt ein im Vertrag genau beschriebenes Leistungspaket ab.

Vorteile:
– Hohe Planbarkeit und Budgetstabilität.
– Motivation des Verwalters, effizient zu arbeiten.

Nachteile & Risiken:
– Bei erhöhtem Aufwand können Zusatzkosten entstehen, wenn die Inklusivleistungen zu eng definiert sind.
– Häufig ist die Festgebühr so kalkuliert, dass sie durchschnittliche Fälle abdeckt — außergewöhnliche Projekte sind kostenpflichtig.

Praxisbeispiel:
Monatliche Pauschale 350 EUR → Jahreskosten 4.200 EUR. Bei umfangreicher Sanierung oder stark wechselnden Mieteranfragen müssen Zusatzvereinbarungen getroffen werden.

Vertragsprüfung:
– Exakte Leistungsbeschreibung (inklusive Anzahl Objektbegehungen, Abrechnungen, Schriftverkehr).
– Definition von Mehrleistungen und Stundensätzen.

Leistungsorientierte Abrechnung (à la carte)

Beschreibung:
Grundpauschale deckt Basisleistungen, weitere Leistungen (z. B. Neubemietung, Mahnwesen, Sanierungsmanagement) werden nach Aufwand abgerechnet.

Vorteile:
– Nur tatsächlich erbrachte Leistungen werden bezahlt.
– Transparent bei seltenen Mehrleistungen.

Nachteile & Risiken:
– Bei häufigem Leistungsbedarf können Kosten schnell höher sein.
– Administrativer Aufwand beim Controlling der Einzelleistungen.

Praxisbeispiel:
Grundpauschale 200 EUR/Monat + z. B. 75 EUR je Neuvermietung. Wenn viele Ein- oder Auszüge anfallen, steigen die Kosten signifikant.

Vertragsprüfung:
– Klar definierte Stundensätze, Mindestabrechnungszeiträume, Nachweisform von Leistungen.
– Deckelung bzw. Kappung für Beratungs- oder Projektleistungen möglich.

Hybridmodelle

Beschreibung:
Kombination aus Grundpauschale und prozentualer oder leistungsorientierter Komponente. Oft gibt es Leistungspakete mit optionalen Add-ons.

Vorteile:
– Flexibel und für viele Objekte praktikabel.
– Ermöglicht Abdeckung von Grundaufwand und Beteiligung an erfolgsabhängigen Aufgaben.

Nachteile & Risiken:
– Komplexerer Vergleich von Angeboten.
– Gefahr von „doppelter“ Abrechnung, wenn nicht sauber getrennt.

Vertragsprüfung:
– Beispiele für typische Jahreskosten im Vertrag beifügen.
– Klare Zuordnung, welche Leistungen in der Pauschale enthalten sind.

Leistungsumfang: Was muss unbedingt schriftlich fixiert sein?

Der Tarif ist nur so gut wie die dazugehörige Leistungsbeschreibung. Prüfen Sie folgende Bereiche detailliert:

– Buchhaltung & Jahresabrechnung: Werden Buchungen und Belege digital geführt? Welcher Umfang an Belegprüfung wird geleistet? Wird eine Betriebs-/Wirtschaftsplanung erstellt?
– Betriebskostenabrechnung: Erstellung, Fristen, Belegvorlage für Eigentümer und Mieter, Widerspruchsmanagement.
– Mieterbetreuung: Ansprechpartner, Reaktionszeiten, Handling von Beschwerden.
– Objektbetreuung & Begehungen: Anzahl und Dokumentation der regelmäßigen Objektbegehungen pro Jahr, Protokolle, Meldepflichten bei Mängeln.
– Instandhaltung & Instandsetzung: Kleinreparaturkatalog (z. B. bis 250 EUR netto), Koordination bei größeren Baumaßnahmen, Projektmanagement, Ausschreibungsumfang (zwei/mehrere Angebote).
– Notdienst & Rufbereitschaft: Wer trägt die Kosten für Notfalleinsätze? Sind sie inklusive oder werden sie gesondert berechnet?
– Zahlungsverkehr & Kontenführung: Segregation von Eigentümergeldern (Treuhandkonto), Bankgebühren, Lastschrifteinzug.
– Berichtswesen: Umfang, Frequenz (monatlich, quartalsweise), Form (digitales Dashboard, PDF-Reporting).
– Compliance & Datenschutz: Vorliegen eines Auftragsverarbeitungsvertrags (AVV), Infrastruktur zur Datensicherheit, Löschkonzepte.

Konkreter Tipp:
Bitten Sie um eine tabellarische Leistungsübersicht mit Spalte „inklusive / optional / gesondert berechnet“ — das macht Angebote vergleichbar.

Zusätzliche Kosten und Nebengebühren: Typische Posten und Beispiele

Viele Angebote wirken im ersten Blick günstig, verbergen aber Zusatzkosten. Diese Posten sollten Sie explizit abfragen und idealerweise Caps oder klare Regelungen fordern:

– Einrichtungs- oder Aufnahmegebühr (einmalig): 100–500 EUR je Objekt sind nicht unüblich.
– Kosten für Objektbesichtigungen und Protokollerstellung: je nach Aufwand 30–150 EUR pro Begehung.
– Gebühren für Mahnwesen, Inkassoverfahren und Gerichtskosten: Klare Regelung, ob Pauschalen oder tatsächliche Fremdkosten verrechnet werden.
– Provision bei Neuvermietung (z. B. x Monatsmieten) oder fixe Finders Fees: Verhandeln Sie Prozent- oder Festbetragslimits.
– Provisionen oder Aufschläge bei Fremdleistungen: Forderung nach marktüblichen Ausschreibungsverfahren und Offenlegung eventueller Provisionen.
– IT- und Portalkosten: Manche Anbieter berechnen Gebühren pro Nutzer oder pro Datensatz.
– Reisekosten, Porto, Notdienst-Pauschalen.

Praktischer Rat:
Lassen Sie sich eine „Durchschnittskosten“-Aufstellung für die letzten 12 Monate des Anbieters für ein vergleichbares Objekt geben.

Vertragslaufzeit, Kündigung und Preisanpassungsklauseln: Worauf es juristisch ankommt

Achten Sie bei Vertragsklauseln besonders auf Transparenz und Fairness:

– Laufzeit & Kündigung: Kurzfristige Mindestlaufzeiten (z. B. 12 Monate) sind üblich; lange Bindungen (z. B. 3 Jahre ohne Kündigungsrecht) sind nachteilig. Empfohlen: 12–24 Monate mit 3-monatiger Kündigungsfrist oder jährliches kündbares Modell mit angemessener Frist.
– Sonderkündigungsrechte: Bei wichtigen Pflichtverletzungen (z. B. Nichtführung von Treuhandkonten, Datenschutzverstöße) sollte eine außerordentliche Kündigung möglich sein.
– Preisanpassungen: Formulieren Sie Anpassungen an objektive Indizes (z. B. Verbraucherpreisindex) oder konkrete Kostenfaktoren (Lohnindex). Vermeiden Sie Formulierungen, die beliebige oder einseitige Preiserhöhungen erlauben. Vereinbaren Sie eine Obergrenze (z. B. max. CPI + 2 % p.a.).
– Übergabe & Übernahmepflichten: Pflicht zur vollständigen und sauber strukturierten Übergabe aller Unterlagen, Frist für die Übergabe (z. B. binnen 14–30 Tagen), Unterstützung bei Bank- und Mietkontoübertragungen.
– Haftung & Versicherung: Haftung für Pflichtverletzungen, Versicherungspflicht des Verwalters (Berufshaftpflicht).
– Zahlungsmodalitäten & Sicherungsrechte: Regelungen zur Einbehaltung von Ansprüchen, Pfandrechte des Verwalters etc. sollten klar und im Rahmen gesetzlicher Vorgaben sein.

Konkrete Formulierungsvorschläge:
– „Preiserhöhungen sind nur zulässig unter Bezug auf den Verbraucherpreisindex (VPI); Erhöhungen sind jeweils auf maximal 5 % pro Jahr begrenzt.“
– „Im Fall eines Verstoßes gegen datenschutzrechtliche Verpflichtungen steht der Eigentümergemeinschaft ein außerordentliches Kündigungsrecht zu.“

Digitale Services und IT-Sicherheit: Qualitätsmerkmale, die sich rechnen

Digitale Prozesse sind 2026 Standard; prüfen Sie folgende Aspekte und fordern Sie diese schriftlich ein, wenn sie Ihnen wichtig sind:

– Eigentümer- und Mieterportal: Funktionen (Abrechnungen, Dokumentenzugriff, Mieterkommunikation), Nutzerlimits, Kosten.
– Automatisierte Abrechnungen: Gibt es Schnittstellen zu Hausbank, automatische Betriebskostenverteilung, automatische Mahnläufe?
– Beleghandling: Werden Belege gescannt, archiviert und über digitale Workflows freigegeben?
– Datensicherheit & Hosting: Hosting-Standort (innerhalb EU bevorzugt), Verschlüsselung, Backups, Wiederherstellungszeit (RTO/RPO).
– DSGVO-Konformität: Vorhandensein eines AVV (Auftragsverarbeitungsvertrags), Nachweise zu Datenschutzmaßnahmen, Meldewege bei Datenschutzvorfällen.
– Schnittstellen & Offenheit: API-Zugang für Exporte, Datenübernahme bei Wechsel, Standardformate (CSV, SEPA) für Kontoauszüge.

Kosten-Nutzen-Abwägung:
Digitale Services rechtfertigen oft höhere Grundgebühren, können aber durch geringere Fehlerquoten und schnellere Informationsflüsse insgesamt Kosten sparen.

Praktische Checkliste: Fragen für die Angebotsphase (zum Ausdrucken)

– Welche Leistungen sind in der Grundgebühr enthalten? (detaillierte Liste verlangen)
– Welche Leistungen werden separat berechnet? (Preisliste)
– Wie setzt sich die Vergütung genau zusammen? (Beispielrechnung für Ihr Objekt)
– Welche Referenzobjekte betreut der Anbieter? Können Sie Kontakt zu bestehenden Kunden herstellen?
– Wie sind Reaktionszeiten geregelt (Notfall, reguläre Anfragen)?
– Wie ist die Kündigungsfrist geregelt? Gibt es Sonderkündigungsrechte?
– Wie wird mit Fremdleistungen verfahren (Ausschreibung, Eigenfirmen)?
– Welche digitalen Tools werden eingesetzt und wie sind Datensicherheit & AVV geregelt?
– Wie erfolgt die Kontenführung (Treuhandkonto getrennt, Bankname)?
– Gibt es Nachweis- bzw. Reportingpflichten? (z. B. monatliches Kontoauszugspdf)
– Welche Versicherungen hat der Verwalter abgeschlossen?
– Welche konkreten Zusatzkosten sind möglich und in welcher Größenordnung?

Tipp:
Fordern Sie Musterverträge und Musterabrechnungen (anonymisiert) an, um Konsistenz und Transparenz zu prüfen.

Verhandeln und Wechsel sinnvoll gestalten: Strategien und Ablauf

Vorbereitung:
– Holen Sie mindestens drei schriftliche Angebote ein.
– Bereiten Sie ein Kurzprofil Ihres Objekts (Einheitenzahl, gewerbliche Einheiten, durchschnittliche Miete, letzter Wartungsbedarf) vor.
– Definieren Sie Ihre Prioritäten: Preis, digitaler Standard, konkretes SLA oder Projektmanagement-Kompetenz.

Verhandlungsstrategien:
– Pilot- oder Probezeit: z. B. 6 Monate mit beidseitigem Kündigungsrecht (30 Tage) zur Leistungsbewertung.
– Performance-basierte Elemente: Verbindung eines Teils der Vergütung an Zielerreichung (z. B. Zeitaufwand, Leerstandreduktion).
– Festlegung von Inklusivleistungen (z. B. 2 Objektbegehungen pro Jahr, Erstellung von 1 Wirtschaftsplänen inklusive).

Wechselprozess (empfohlener Ablauf):
1. Entscheidung und Kündigung beim alten Verwalter unter Wahrung der Fristen.
2. Übergabevereinbarung erstellen: Daten, Konten, Schlüssel, Zugangsdaten, Verträge mit Dienstleistern.
3. Zeitpunkt der Kontoüberträge koordinieren (Bestandsguthaben, Mietkautionen).
4. Erstbegehung mit neuem Verwalter, prüfen der Mängelliste, Priorisierung von Maßnahmen.
5. Einführung der Eigentümer in die Software/Portal, Bereitstellung aller Zugangsdaten.
6. Abschlussprotokoll: Dokumentation des vollständigen Datenübertrags.

Zeithorizont:
Planen Sie mindestens 4–8 Wochen für den Wechsel ein; bei komplexen Portfolios bis zu 3 Monate.

Service-Level-Agreement (SLA): Metriken, die Sie fordern sollten

Empfohlene SLA-Standards:
– Notfälle (z. B. Wasserschaden, Heizungsausfall): Reaktionszeit max. 2 Stunden, Einsatzzeit <= 8 Stunden. - Dringende Mängel (z. B. Ausfall Essentieller Technik): Reaktionszeit 24 Stunden, Erstmaßnahme innerhalb 48 Stunden. - Routineanfragen: Reaktionszeit 48–72 Stunden. - Monatliche Abrechnung/Reporting: Bereitstellung der monatlichen Finanzübersicht binnen 14 Tagen nach Monatsende. - Jahresabrechnung: Fertigstellung und Vorlage innerhalb von 6–8 Wochen nach Jahresende. - Datenzugriff: Eigentümerportal mit 99 % Verfügbarkeit pro Monat (Ausnahmen definieren). Vertragsformulierungen: Verknüpfen Sie SLA-Verstöße ggf. mit Vertragsstrafen oder Preisnachlässen, um die Einhaltung sicherzustellen.

Beispiele für typische Vertragsfallen und wie Sie sie vermeiden

– Unklare Abrechnungsbasis bei prozentualen Modellen: Fordern Sie explizite Definition der Berechnungsbasis (z. B. „Bruttomiete inkl. Nebenkosten“ vs. „Nettokaltmiete“).
– Pauschalen ohne Leistungsbeschreibung: Verlangen Sie eine detaillierte Leistungsübersicht.
– Intransparente Subunternehmervergabe: Regeln Sie Ausschreibungs- und Offenlegungspflichten.
– Keine Regelung zur Datenübergabe: Vereinbaren Sie verpflichtende Exportformate und Fristen.
– Unbegrenzte Preiserhöhungsermächtigungen: Fordern Sie Indexbindung oder maximale jährliche Erhöhung.

Konkrete Beispielrechnung: Prozentual vs. Pauschal

Annahme: 12 Wohneinheiten, Jahresmiete gesamt 96.000 EUR.

– Prozentual (4 %): 96.000 * 0.04 = 3.840 EUR/Jahr → 320 EUR/Monat.
– Pauschal: 300 EUR/Monat → 3.600 EUR/Jahr.
Bei stabilen Mieten sparen Sie mit der Pauschale 240 EUR/Jahr. Steigen die Mieten um 10 % (105.600 EUR), steigt die Proportionalgebühr auf 4.224 EUR — Differenz: 624 EUR/Jahr zugunsten der Pauschale. Umgekehrt, bei hoher Fluktuation und vielen Einzelleistungen, könnte die Pauschale teurer werden, wenn Zusatzleistungen häufig auftreten.

Tipp:
Lassen Sie sich für Ihr konkretes Objekt verschiedene Szenarien (stabile Miete, +10 %; viele Neuvermietungen) durchrechnen.

Mustervorlage: Wichtige Vertragsklauseln (Kurzform)

– Leistungsumfang: „Die in Anlage A aufgeführten Leistungen sind in der Grundvergütung enthalten; darüber hinaus gehende Tätigkeiten werden gesondert berechnet.“
– Zahlungsbasis: „Die Vergütung bemisst sich an der jährlichen Ist-Gesamtmiete (Summe der tatsächlichen vereinnahmten Mieten) bzw. alternativ der Soll-Mieten (genaue Definition).“
– Preisanpassung: „Gebührenanpassungen sind möglich nur in Anlehnung an den Verbraucherpreisindex. Maximale Erhöhung pro Jahr: 5 %. Erhöhungen sind schriftlich 30 Tage vor Wirksamkeit anzuzeigen.“
– Datenschutz: „Der Verwalter schließt mit der Eigentümergemeinschaft einen AVV nach Art. 28 DSGVO; Daten sind in der EU zu hosten.“
– Übergabe: „Der Verwalter übergibt alle relevanten Unterlagen (digital und physisch) binnen 14 Tagen nach Vertragsende. Bei Nichterfüllung entsteht eine Vertragsstrafe von X EUR pro Tag, maximal Y EUR.“

(hinweis: rechtliche Formulierungen lassen Sie bei Bedarf von einem Fachanwalt prüfen)

Fazit und Handlungsempfehlungen

Die Tarifwahl 2026 sollte weniger eine Preis-, sondern eine Leistungsentscheidung sein. Wichtige Empfehlungen:

– Vergleichen Sie Angebote immer anhand einer schriftlichen Leistungsübersicht und Beispielrechnungen für Ihr Objekt.
– Verhandeln Sie klare Preisanpassungsklauseln, SLA-Vereinbarungen und transparente Regelungen zu Zusatzkosten.
– Achten Sie auf digitale Kompetenz und DSGVO-Konformität; fordern Sie konkrete Nachweise (AVV, Hosting-Standort, Backup- und Recovery-Pläne).
– Planen Sie Wechselprozesse strukturiert und fordern Sie eine saubere Übergabe aller Daten und Dokumente.
– Bestehen Sie auf Referenzen und Musterabrechnungen.

Kurzcheck zum Mitnehmen:
– Tarifmodell mit Beispielszenarien vergleichen
– Leistungsumfang schriftlich fixieren
– Auf versteckte Zusatzkosten achten
– Digitale Kompetenz und Referenzen prüfen
– Vertragsbedingungen (Laufzeit, Kündigung, Preisanpassung) sorgfältig lesen

Anhang: Musterfragen für Angebotsgespräche & Wunschliste zum Ausdrucken

Musterfragen:
1. Nennen Sie die exakten Leistungen, die in der Grundgebühr enthalten sind (bitte tabellarisch).
2. Auf welcher Basis berechnen Sie die prozentuale Vergütung (Soll-/Ist-Miete, Brutto-/Nettomiete)?
3. Welche konkreten Zusatzgebühren sind möglich? Nennen Sie durchschnittliche Jahresbeträge.
4. Gibt es eine Vorlage für das SLA? Welche Reaktionszeiten gelten?
5. Können Sie uns eine anonymisierte Musterabrechnung und einen Mustervertrag zusenden?
6. Wie ist das Hosting unserer Daten geregelt? Liegt ein AVV vor?
7. Wie viele vergleichbare Objekte betreuen Sie derzeit und können wir Referenzen kontaktieren?
8. Wie erfolgt die Vergabe von Fremdleistungen (Ausschreibung, Anzahl Angebote, Offenlegung Provisionen)?
9. Welche Versicherungssummen bestehen für Berufshaftpflicht?
10. Wie sieht Ihr Übergabeplan bei einem Wechsel aus?

Wunschliste (Beispiel für Eigentümergemeinde):
– 2 Objektbegehungen/Jahr inklusive Protokoll
– Monatliches Finanz-Reporting innerhalb 14 Tage
– Notfall-Reaktionszeit max. 4 Std.
– Portalzugang für alle Eigentümer, Keine zusätzlichen Nutzergebühren
– Begrenzung von Preiserhöhungen an VPI, max. 4 % p.a.

Abschließendes Angebot meinerseits

Wenn Sie möchten, erstelle ich Ihnen:
– eine auf Ihr Objekt zugeschnittene Vergleichsrechnung (Prozent vs. Pauschale vs. Hybrid),
– eine druckfertige Checkliste für Angebotsgespräche,
– oder eine Muster-Übergabevereinbarung für den Verwalterwechsel.

Hinweis: Dieser Artikel bietet eine praxisorientierte Übersicht, ersetzt aber keine rechtliche Beratung. Bei konkreten Vertragsverhandlungen oder Unsicherheiten empfehle ich die Prüfung durch einen fachkundigen Rechtsanwalt oder Immobilienfachmann.

Autor:
Florian Schöberl.
Geschäftsführer und Inhaber
Besser Wohnen GmbH, Opelstr. 8c, 68789 St. Leon - Rot, https://besser-wohnen.de

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